Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Beitragsberechtigt ist ausschliesslich, wer einen alten Entfeuchter durch einen neuen effizienten Entfeuchter ersetzt.
  2. Es werden Entfeuchter gefördert, die über Hygrostaten verfügen, welche die Geräte bei erreichtem Soll-Wert automatisch ausschalten. Entfeuchter mit Elektrozusatzheizung werden nicht gefördert.
  3. Für neue Kondensations-Entfeuchter bis 2.3 kW el. Leistung, beträgt der Förderbeitrag CHF 125.– pro Gerät.
    Entfeuchter, die weniger als CHF 350.– kosten werden nicht gefördert.
    Der Förderbetrag wird direkt durch die Fachhändler erteilt.
    Diese Fachhändler sind auf smart-dry.ch aufgelistet. 
  4. Der Ersatz durch Absorptions-Entfeuchter bis 2.3 kW el. Leistung wird nicht gefördert. 
  5. Für neue Kondensations- oder Absorption-Entfeuchter mit mehr als 2.3 kW el. Leistung beträgt der Förderbeitrag CHF 200.– pro kW elektrische Leistung. Massgebend ist die elektrische Leistung der neuen Anlage.
    Der Förderbetrag darf jedoch nicht mehr als 30% der Investitionen betragen.
    Der Förderbetrag muss auf app.smart-dry.ch beantragt werden.
  6. Beitragsberechtigt sind nur Personen, Firmen oder Organisationen, die in der Schweiz domiziliert oder angemeldet sind.
    Unternehmen, die eine Rückerstattung des Netzzuschlages erhalten oder von der CO2-Abgabe befreit sind, erhalten nur Fördergelder für Massnahmen, die nicht bereits im Rahmen der genannten Auflagen vorgesehen sind.
  7. Die Umsetzung der Sanierung muss per Ende Oktober 2024 abgeschlossen sein. Ansonsten kann der Anspruch auf die Fördermittel verfallen.
  8. ‹smart-dry› behält sich vor, Gesuche ohne Begründung abzulehnen. Auf Förderungen durch ‹smart-dry› besteht kein Rechtsanspruch. Förderbeiträge können nur gewährt werden, so lange das vorhandene Budget ausreicht.
  9. Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fördersätze und Förderbedingungen.
  10. Bei unrichtigen Angaben oder bei Nichteinhaltung der Bedingungen können bereits ausbezahlte Förderbeiträge zurückgefordert werden.
  11. Die Empfänger der Fördergelder von ‹smart-dry› geben die Erlaubnis, die erfassten Daten zu statistischen Zwecken oder zur Kontrolle dem Bundesamt für Energie bzw. der beauftragten Stelle ‹ProKilowatt› weiterzugeben.

Diese AGB gelten in der vorliegenden Fassung, Änderungen sind vorbehalten. Anwendbar ist schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 1. Oktober 2022.